Die Gebrauchsinformation ist für jedes Arzneimittel vom Gesetz vorgeschrieben; ebenso die einzelnen Abschnitte, in die er gegliedert ist. Die Gebrauchsinformation soll alle Informationen über ein Arzneimittel beinhalten, die für den Patienten bzw. den Verbraucher wichtig sind, um das Präparat so anwenden zu können, daß es die gewünschte Wirkung entfalten kann |