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Arzneimittelrisiken
Im Zusammenhang mit Arzneimittelrisiken werden häufig die Begriffe Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Gegenanzeigen genannt. Grundsätzlich gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Mittel:
Keine Wirkung ohne Nebenwirkung.
Nebenwirkungen sind dabei alle unerwünschten Wirkungen und Begleiterscheinungen, die im Zusammenhang mit der Einnahme eines Medikaments auftreten, nach deren Absetzen aber wieder zurückgehen.
Wechselwirkung bedeutet, dass die Wirkung eines Arzneimittels durch die gleichzeitige Einnahme eines weiteren Arzneimittels oder auch durch Getränke oder Nahrungsmittel beeinflusst wird. Alle Arzneimittel zeigen z.B. Wechselwirkungen mit Alkohol. Der Alkohol verändert die Art wie Arzneimittel im Körper aufgenommen werden. Unter Gegenanzeigen werden alle Krankheiten oder sonstige Besonderheiten der körperlichen Verfassung (z.B. Schwangerschaft) verstanden, bei denen ein Arzneimittel nicht oder nur nach sorgfältiger Risikoabwägung durch einen Arzt eingenommen werden darf.
Diese drei Kategorien sind im Beipackzettel zum Arzneimittel abgedruckt. Wir sind Ihnen gerne behilflich, zum besseren Verständnis beizutragen.
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