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Einteilung der Arzneimittel
Nach dem Gesetz werden Arzneimittel in verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und nicht apothekenpflichtige Arzneimittel unterteilt.
Verschreibungspflicht heißt, dass Sie das Arzneimittel nur bei Vorlage eines ärztlichen Rezepts in der Apotheke bekommen können. Hierzu zählt ein Arzneimittel insbesondere dann, wenn es relativ neu ist und über seine Wirkungen und Nebenwirkungen noch wenig bekannt ist oder wenn es stark e Wirkungen und möglicherweise starke Wechselwirkungen hat. Es kann auch sein, dass ein Arzneimittel bei vorliegenden anderen Erkrankungen nicht eingenommen werden darf. Dies kann aber nur Ihr Arzt abwägen und verantworten.
Ist ein Arzneimittel apothekenpflichtig, können Sie es nur in einer Apotheke, jedoch ohne eine ärztliche Verordnung kaufen. Alle diese Arzneimittel — verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige — haben einen gesetzlich vorgeschriebenen Preis und kosten in jeder Apotheke in Deutschland gleich viel. Bei Arzneimitteln, die auch außerhalb der Apotheke verkauft werden dürfen den so genannten nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln, handelt es sich häufig um pflanzliche Mittel, aus Tees oder Pflanzensäften hergestellt.
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